Beispielrechnungen

Jörn L., ledig, Vollzeitmaßnahme

Rechtslage seit dem 01.10.2010

Jörn L. Krankenpfleger, ledig, keine Kinder, besucht eine zweijährige Fortbildungsmaßnahme zum Fachkrankenpfleger in Vollzeitform. Neben der Fortbildung macht Jörn L. Nachtwache in einem Krankenhaus und verdient 200 €. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 1.600 €. Die Prüfung findet im selben Monat statt in dem die Maßnahme endet. 

Unterhaltsbeitrag:

Grundbedarf: 697 €
abzüglich anzurechnendes Einkommen*: 0,00 € 
Unterhaltsbeitrag: 697 € 

Der Förderungsbetrag 697 € übersteigt die Summe aus dem Erhöhungsbetrag (52 €) und dem in § 12 Abs. 2 Satz 2 genannten Betrag (52 € + 103 € = 155 €) um 542 €. Diese 542 € werden zu 44 Prozent als Zuschuss gezahlt. Der Unterhaltsbeitrag in Höhe von 697 € besteht somit aus einem Zuschuss in Höhe von 238 € und einem Darlehensanteil in Höhe von 459 €.  

 * Da der Verdienst die Freibeträge nach BAföG nicht übersteigt, wird kein Einkommen angerechnet

Maßnahmebeitrag:

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Jörn L. einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren.

Der Maßnahmebeitrag besteht aus einem Zuschussanteil in Höhe von 30,5 Prozent und einem zinsgünstigen Bankdarlehen in Höhe von 69,5 Prozent.
   
Kosten der Maßnahme: 1.600 €
davon   
Zuschussanteil (30,5 %): 488 €
Darlehensanteil (69,5 %): 1.112 € 
   
Den Zuschussanteil von 488 € erhält Jörn L. direkt von seiner zuständigen Behörde ausbezahlt.

Zusätzlich hat Jörn L. einen Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 1.112 €.

Förderung der Prüfungsvorbereitungsphase:

Die Zahlung des Unterhaltsbeitrages endet mit Ablauf des Monats in dem planmäßig der letzte Unterrichtstag stattfindet. Da die Prüfung von Jörn L. nicht nach der Maßnahme sondern im selben Monat, in dem der letzte Unterrichtstag liegt, stattfindet, entfällt für ihn die zusätzliche Fördermöglichkeit während der Prüfungsvorbereitungsphase.

Darlehenserlass aufgrund bestandener Prüfung:

Besteht Jörn L. seine Abschlussprüfung, erhält er auf Antrag einen Erlass in Höhe von 25 Prozent des, zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen, Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren:

Darlehensanteil: 1.112 €
Abzüglich 25 Prozent Erlass wegen erfolgreich bestandener Prüfung: 278 €

Verbleibender Darlehensanteil: 834 €

Ergebnis:

Jörn L. erhält monatlich 697 € Unterhaltsbeitrag, davon 238 € als Zuschuss. Von dem Maßnahmebeitrag in Höhe von 1.600 € erhält er 488 € als Zuschuss. Des Weiteren kann er von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein zinsgünstiges Darlehen über die ihm zustehenden Darlehensanteile am Unterhaltsbeitrag in Höhe von 459 € pro Monat sowie am Maßnahmebeitrag in Höhe von 1.112 € erhalten.

Sofern Jörn L. die Prüfung besteht, muss er statt 1.112 € nur 834 € zurückzahlen.

Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei und danach in monatlichen Raten von 128 € zu tilgen.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • Meister-BAföG ID = 137

    Titelbild der Publikation

    Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz

    2012, 8 Seiten
    Bestell-Nr.: 30434

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 162,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

  • "Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG) ID = 136

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele

    2009, 70 Seiten

    Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)

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