Beispielrechnungen

Stephanie Z., alleinerziehende Mutter; Vollzeitmaßnahme

Stephanie Z. besucht eine Fortbildungsmaßnahme in Vollzeitform zur Softwareentwicklerin. Stephanie Z. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von 7 und 9 Jahren. Für die Betreuung der Kinder während der Fortbildung in einer Kindertagesstätte entstehen ihr Kosten in Höhe von insgesamt 242 € pro Monat. Außer dem Kindergeld in Höhe von 308 € erzielt sie während der Fortbildung kein weiteres Einkommen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 4.000 €.

Unterhaltsbeitrag:

Der Bedarfssatz im Sinne des AFBG wird wie folgt ermittelt:

Grundbedarf:   614 €  
zuzüglich für die Kinder je 179 €:   358 €  
abzüglich anzurechendes Einkommen*:  0,00
Unterhaltsbeitrag:   972 € 

Der Förderungsbetrag 972 € übersteigt die Summe aus dem Erhöhungsbetrag (52 €) und dem in § 12 Abs. 2 Satz 1 genannten Betrag (52 € + 103 € + 358 € = 13 €) um 459 €. Diese 459 € werden zu 44 Prozent als Zuschuss, der Rest als Darlehen gezahlt:  
Zuschuss:   211 €  
Darlehen:   248 € 

Der Unterhaltsbeitrag in Höhe von 972 € besteht somit aus einem Zuschuss in Höhe von 202 € und einem Darlehensanteil in Höhe von insgesamt 770 €.
 * Kindergeld wird nicht angerechnet.

Maßnahmebeitrag:

Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 4.000 € erhält Stephanie Z. einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent. In diesem Fall 1.220 €. Den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 2.780 € kann Stephanie Z. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen aufnehmen.

Kinderbetreuungskosten:

Die ihr für die erforderliche Betreuung ihrer beiden Kinder monatlich entstehenden Kosten in Höhe von 242 € werden ihr zum Teil als Zuschuss in Höhe von 226 € erstattet.

Ergebnis:

Stephanie Z. erhält monatlich 972 € Unterhaltsbeitrag, davon 202 € als Zuschuss. Von dem Maßnahmebeitrag in Höhe von 4.000 € erhält sie einen Zuschuss in Höhe von 1.220 €.Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann sie ein Bankdarlehen in Höhe von 770 € monatlich zum Unterhaltsbeitrag sowie für die verbleibenden Maßnahmekosten in Höhe von 2.780 € erhalten. Die für die Kinderbetreuung notwendigen Kosten in Höhe von 242 € werden ihr zum Teil als Zuschuss in Höhe von 226 € erstattet. Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei und danach in monatlichen Raten von 128 € zu tilgen.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz (AFBG)

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -

    2005, 50 Seiten
    Bestell-Nr.: 29799

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