Beispielrechnungen

Sabine F., verheiratet, Kinder, Vollzeitmaßnahme

Steinmetzgesellin Sabine F. besucht eine Fortbildungsmaßnahme zur Steinmetzmeisterin in Vollzeitform. Sabine F. ist verheiratet und hat ein Kind im Alter von 5 Jahren. Der Ehemann, der nichtselbstständig beschäftigt ist, hatte im Berechnungszeitraum (im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Maßnahme) ein Monatseinkommen von 2.600 €. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 6.000 €, das Prüfungsstück kostet 2.400 €. Kosten für die Kinderbetreuung entstehen Sabine F. nicht. So errechnet sich für Sabine F. die Förderung nach dem AFBG:

Unterhaltsbeitrag:

Grundbedarf nach dem AFBG: 614 €  
zuzüglich für den Ehepartner: 215 €  
zuzüglich für das Kind 179 €: 179 €  
Summe:  1.008 €  

Anzurechnendes Einkommen des Ehegatten:        

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit:  2.600 €  

abzüglich Werbungskosten (85 €), Sozialpauschale 21,5% (541 €) und tatsächlich geleistete Steuern (205 €):  831 €

Einkommen im Sinne des AFBG: 1.769 €  

abzüglich feste Freibeträge für
den Einkommensbezieher:
960 €  
das Kind: 435 € 
Zwischensumme:  374 €  
davon sind weitere 55 % anrechnungsfrei: 206 €  

bleiben auf den Bedarf von Sabine F. anzurechnen: 168 € 

Bedarfssatz nach dem AFBG: 1.008 € 

abzüglich anzurechnendes Einkommen:  168 € 

Unterhaltsbeitrag:  840 €

Der Förderungsbetrag 840 € übersteigt die Summe aus dem Erhöhungsbetrag und dem in § 12 Abs. 2 Satz 1 genannten Betrag (52 € + 103 € + 215 € + 179 € = 549 €) um 291 €. Diese 291 € werden zu 44 Prozent als Zuschuss, der Rest als Darlehen gezahlt:

Zuschuss:   128 €
Darlehen:   163 €

Der Unterhaltsbeitrag besteht somit aus einem Zuschuss in Höhe von 128 € und einem Darlehensanteil in Höhe von insgesamt 712 €. 

Maßnahmebeitrag:

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 6.000 € erhält Sabine F. einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, d. h. 1.830 €. Den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 4.170 € kann sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen aufnehmen.

Meisterstück:
Bis zur Hälfte der notwenigen Kosten für ihr Meisterstück in Höhe von 2.400 € kann sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehen über 1.200 € beantragen.

Ergebnis:

Sabine F. erhält monatlich 840 € Unterhaltsbeitrag, davon 128 € als Zuschuss. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann sie ein zinsgünstiges Bankdarlehen in Höhe von 712 € monatlich zum Unterhaltsbeitrag sowie für die verbleibenden Maßnahmekosten in Höhe von 4.170 € erhalten.
Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei und danach in monatlichen Raten von 128 € zu . Für das Meisterstück kann sie ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW in Höhe von 1.200 € erhalten.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz (AFBG)

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -

    2005, 50 Seiten
    Bestell-Nr.: 29799

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