
Steinmetzgesellin Sabine F. besucht eine Fortbildungsmaßnahme zur Steinmetzmeisterin in Vollzeitform. Sabine F. ist verheiratet und hat ein Kind im Alter von 5 Jahren. Der Ehemann, der nichtselbstständig beschäftigt ist, hatte im Berechnungszeitraum (im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Maßnahme) ein Monatseinkommen von 2.600 €. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 6.000 €, das Prüfungsstück kostet 2.400 €. Kosten für die Kinderbetreuung entstehen Sabine F. nicht. So errechnet sich für Sabine F. die Förderung nach dem AFBG:
Grundbedarf nach dem AFBG: 675 €
zuzüglich für den Ehepartner: 215 €
zuzüglich für das Kind 210 € 210 €
Summe: 1.100 €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: 2.600 €
abzüglich Werbungskosten (85 €),
Sozialpauschale 21,5 % (541 €) und
tatsächlich geleistete Steuern (205 €): 831 €
Einkommen im Sinne des AFBG: 1.769 €
abzüglich feste Freibeträge für
den Einkommensbezieher: 1.040 €
das Kind: 470 €
Zwischensumme: 259 €
davon sind weitere 55 % anrechnungsfrei: 142 €
bleiben auf den Bedarf von
Sabine F. anzurechnen: 117 €
Bedarfssatz nach dem AFBG: 1.100 €
abzüglich anzurechnendes Einkommen*: 117 €
Unterhaltsbeitrag: 983 €
Der Förderungsbetrag 983 € übersteigt die Summe aus dem Erhöhungsbetrag und dem in § 12 Abs. 2 Satz 1 genannten Betrag (52 € + 103 € + 215 € + 210 € = 580 €) um 403 €. Diese 403 € werden zu 44 Prozent als Zuschuss gezahlt. Der Zuschussanteil beträgt demnach 177 €.
Der Kinderzuschlag als Bestandteil des Unterhaltsbeitrages unterliegt ebenfalls der Einkommens- und Vermögensanrechnung. Die 210 € des Kinderzuschlages verringern sich um den prozentualen Anteil des anzurechnenden Einkommens und Vermögens am Gesamtbedarf des Unterhaltsbeitrages, in diesem Fall um 10,6 %. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt demnach 187,74 €, von dem 50 Prozent als Zuschuss (94 €) gezahlt werden.
Der Unterhaltsbeitrag besteht somit aus einem Zuschuss einschließlich des Kinderzuschlages von insgesamt 271 € und einem Darlehensanteil in Höhe von insgesamt 712 €.
* Kindergeld wird nicht angerechnet
Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 6.000 € erhält Sabine F. einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, d. h. 1.830 €. Den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 4.170 € kann sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen aufnehmen.
Bis zur Hälfte der notwendigen Kosten für ihr Meisterstück in Höhe von 2.400 € kann sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehen über 1.200 € beantragen.
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhält Sabine F. auf Antrag einen Erlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens:
Darlehensanteil: 4.170 €
Abzüglich 25 Prozent Erlass wegen
erfolgreich bestandener Prüfung: 1.042,50 €
Verbleibender Darlehensanteil: 3.127,50 €
Sabine F. erhält monatlich 983 € Unterhaltsbeitrag, davon 271 € als Zuschuss. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann sie ein zinsgünstiges Bankdarlehen in Höhe von 712 € monatlich zum Unterhaltsbeitrag sowie für die verbleibenden Maßnahmekosten in Höhe von 4.170 € erhalten, von dem bei bestandener Prüfung 25 Prozent erlassen werden. Für das Meisterstück kann sie ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW in Höhe von 1.200 € erhalten. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei und danach in monatlichen Raten von 128 € zurück zu zahlen.
Steinmetzgesellin Sabine F. besucht seit dem 01.03.2009 eine Fortbildungsmaßnahme zur Steinmetzmeisterin in Vollzeitform. Sabine F. ist verheiratet und hat ein Kind im Alter von 5 Jahren. Der Ehemann, der nichtselbstständig beschäftigt ist, hatte im Berechnungszeitraum (im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Maßnahme) ein Monatseinkommen von 2.600 €. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 6.000 €, das Prüfungsstück kostet 2.400 €. Kosten für die Kinderbetreuung entstehen Sabine F. nicht. So errechnet sich für Sabine F. die Förderung nach dem AFBG:
Grundbedarf nach dem AFBG: 675 €
zuzüglich für den Ehepartner: 215 €
zuzüglich für das Kind 179 €: 179 €
Summe: 1.069 €
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: 2.600 €
abzüglich Werbungskosten (85 €), Sozialpauschale 21,5% (541 €) und tatsächlich geleistete Steuern (205 €): 831 €
Einkommen im Sinne des AFBG: 1.769 €
abzüglich feste Freibeträge für
den Einkommensbezieher: 1.040 €
das Kind: 470 €
Zwischensumme: 259 €
davon sind weitere 55 % anrechnungsfrei: 142 €
bleiben auf den Bedarf von Sabine F. anzurechnen: 117 €
Bedarfssatz nach dem AFBG: 1.069 €
abzüglich anzurechnendes Einkommen*: 117 €
Unterhaltsbeitrag: 952 €
Der Förderungsbetrag 952 € übersteigt die Summe aus dem Erhöhungsbetrag und dem in § 12 Abs. 2 Satz 1 genannten Betrag (52 € + 103 € + 215 € + 179 € = 549 €) um 403 €. Diese 403 € werden zu 44 Prozent als Zuschuss gezahlt. Der Unterhaltsbeitrag besteht somit aus einem Zuschuss in Höhe von 177 € und einem Darlehensanteil in Höhe von insgesamt 892 €.
* Kindergeld wird nicht angerechnet.
Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 6.000 € erhält Sabine F. einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, d. h. 1.830 €. Den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 4.170 € kann sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen aufnehmen.
Bis zur Hälfte der notwenigen Kosten für ihr Meisterstück in Höhe von 2.400 € kann sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehen über 1.200 € beantragen.
Sabine F. erhält monatlich 952 € Unterhaltsbeitrag, davon 177 € als Zuschuss. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann sie ein zinsgünstiges Bankdarlehen in Höhe von 892 € monatlich zum Unterhaltsbeitrag sowie für die verbleibenden Maßnahmekosten in Höhe von 4.170 € erhalten.
Für das Meisterstück kann sie ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW in Höhe von 1.200 € erhalten.
Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei und danach in monatlichen Raten von 128 € zurück zu zahlen.

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009,
Bestell-Nr.: 30434
Download [PDF - 134,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)
Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)