Wann und wie ist das Darlehen zurückzuzahlen?
Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit von maximal sechs Jahren innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 € zu tilgen. Die Absolventen der Fortbildungsmaßnahme können ab dem Beginn ihrer Rückzahlungspflicht zwischen einem festen und einem variablen Zins wählen, der in der Regel erheblich unter dem marktüblichen Zinssatz liegt. Der variable Zins wird jährlich am 1. April und am 1. September für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Er richtet sich nach dem "European Interbank Offered Rate" (EURIBOR), zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags. Darüber hinaus wird ab Beginn der Rückzahlungspflicht ein Zuschlag zum Ausgleich der Ausfallrisiken erhoben.
Bei der Wahl des Festzinssatzes schließen die Darlehensnehmer das Risiko von Zinsschwankungen über einen längeren Zeitraum aus. In diesem Fall bemessen sich die Zinsen nach dem Zinssatz für Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von maximal zehn Jahren, zuzüglich der erwähnten Zuschläge. Das Darlehen kann in Teilbeträgen von vollen 500 € auch vorzeitig zurückgezahlt werden.
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Publikationen
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"Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz (AFBG)

Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -
2005, 50 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
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