Wann und wie ist das Darlehen zurückzuzahlen?
Das Darlehen ist nach Ende der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren, maximal jedoch nach sechs Jahren, innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 € zu tilgen. Die Absolventen der Fortbildungsmaßnahme können ab dem Beginn ihrer Rückzahlungspflicht zwischen einem festen und einem variablen Zins wählen, der in der Regel erheblich unter dem marktüblichen Zinssatz liegt. Der variable Zins wird jährlich am 1. April und am 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Er richtet sich nach dem "European Interbank Offered Rate" (EURIBOR), zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags. Darüber hinaus wird ab Beginn der Rückzahlungspflicht ein Zuschlag zum Ausgleich der Ausfallrisiken erhoben.
Bei der Wahl des Festzinssatzes schließen die Darlehensnehmer das Risiko von Zinsschwankungen über einen längeren Zeitraum aus. In diesem Fall bemessen sich die Zinsen nach dem Zinssatz für Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von maximal zehn Jahren, zuzüglich der erwähnten Zuschläge. Das Darlehen kann in Teilbeträgen von vollen 500 € auch vorzeitig zurückgezahlt werden.
Das Darlehen kann auch vorzeitig in einer Summe zurückgezahlt werden. Sonderkonditionen wie z.B. einen Teilerlass gibt es aber nicht.
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Publikationen
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"Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz (AFBG)

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
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Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.meister-bafoeg.info/pot/download.php/M%3A0+%22Meister-BAf%F6G%22+-+Das+neue+Aufstiegsfortbildungs-f%F6rderungsgesetz+%28AFBG%29/~DOM;aHR0cDovL3d3dy5ibWJmLmRl/pub/das_neue_afbg.pdf)
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Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009
Bestell-Nr.: 30434
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Download [PDF - 134,8 kB] (URL: http://www.meister-bafoeg.info/pot/download.php/M%3A0+Meister-BAf%F6G/~DOM;aHR0cDovL3d3dy5ibWJmLmRl/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)
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