Unter welchen Voraussetzungen können Darlehen gestundet werden?
Stundung/Erlass wegen Kindererziehung
Darlehensnehmern, die in der Woche nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind und die ein Kind, dass das 10. Lebensjahres noch nicht vollendet hat, oder ein behindertes Kind pflegen, können die Rückzahlungsraten zunächst gestundet und später erlassen werden, wenn ihr Einkommen bestimmte Schonbeträge nicht übersteigt. Diese betragen zur Zeit: 1.040 € für die Förderungsberechtigten, plus 520 € für den Ehegatten und 470 € für jedes Kind.
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Publikationen
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"Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz (AFBG)

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
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Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009
Bestell-Nr.: 30434
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