Fragen und Antworten

Unter welchen Voraussetzungen können Darlehen gestundet werden?

Stundung/Erlass wegen Kindererziehung

Darlehensnehmern, die in der Woche nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind und die ein Kind, dass das 10. Lebensjahres noch nicht vollendet hat, oder ein behindertes Kind pflegen, können die Rückzahlungsraten zunächst gestundet und später erlassen werden, wenn ihr Einkommen bestimmte Schonbeträge nicht übersteigt. Diese betragen zur Zeit: 1.040 € für die Förderungsberechtigten, plus 520 € für den Ehegatten und 470 € für jedes Kind.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • "Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz (AFBG)

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele

    2009, 70 Seiten
    Bestell-Nr.: 29799

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.meister-bafoeg.info/pot/download.php/M%3A0+%22Meister-BAf%F6G%22+-+Das+neue+Aufstiegsfortbildungs-f%F6rderungsgesetz+%28AFBG%29/~DOM;aHR0cDovL3d3dy5ibWJmLmRl/pub/das_neue_afbg.pdf)

  • Meister-BAföG

    Titelbild der Publikation

    Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz

    2009
    Bestell-Nr.: 30434

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    Download [PDF - 134,8 kB] (URL: http://www.meister-bafoeg.info/pot/download.php/M%3A0+Meister-BAf%F6G/~DOM;aHR0cDovL3d3dy5ibWJmLmRl/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)
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