
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten für nach dem 01.07.2009 beginnende Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe:
| 675 € | für Alleinstehende ohne Kind 229 € Zuschuss/ 446 € Darlehen |
|---|---|
| 885 € | für Alleinstehende mit einem Kind 334 €/551 € |
| 890 € | für Verheiratete 229 €/661 € |
| 1.100 € | für Verheiratete mit einem Kind 334 €/766 € |
| 1.310 € | für Verheiratete mit zwei Kindern 439 €/871 € |
Hinweis für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Maßnahme oder Maßnahmeabschnitt vor dem 01.07.2009 bereits begonnen haben:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die vor dem 01.07.2009 bereits begonnen haben vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe:
| 675 € | für Alleinstehende ohne Kind 229 € Zuschuss/ 446 € Darlehen |
|---|---|
| 854 € | für Alleinstehende mit einem Kind 229 €/625 € |
| 890 € | für Verheiratete 229 €/661 € |
| 1.069 € | für Verheiratete mit einem Kind 229 €/840 € |
| 1.248 € | für Verheiratete mit zwei Kindern 229 €/1.019 € |

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009,
Bestell-Nr.: 30434
Download [PDF - 134,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)
Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)