Allgemeine Informationen

Förderungsdauer

Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate dauern (Förderungshöchstdauer). Dieser Zeitraum kann in bestimmten Härtefällen um maximal 12 Monate verlängert werden. Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile (sog. Maßnahmeabschnitte), dann müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraumes absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmeabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt.

Über die Förderung wird jeweils für einen Zeitraum von längstens 24 Monaten bei Vollzeitmaßnahmen und längstens 48 Monaten bei Teilzeitmaßnahmen entschieden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der Aufnahme der Fortbildungsmaßnahme, frühestens jedoch mit dem Antragsmonat.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz (AFBG)

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -

    2005, 50 Seiten
    Bestell-Nr.: 29799

    Kostenlos bestellen

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    barrierefrei

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