Allgemeine Informationen

Förderungsdauer

Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchstdauer) gefördert. Dieser Zeitraum kann in bestimmten Härtefällen um maximal 12 Monate verlängert werden.

Des Weiteren müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (maximaler Zeitrahmen) absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sie sich in mehrere Teile (sog. Maßnahmeabschnitte), dann müssen sämtliche Teile je nach Art der Maßnahme (Vollzeit/Teilzeit) innerhalb des entsprechenden maximalen Zeitrahmens absolviert werden.

Werden Maßnahmeabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt.

Über die Förderung wird jeweils für einen Zeitraum von längstens 24 Monaten bei Vollzeitmaßnahmen und längstens 48 Monaten bei Teilzeitmaßnahmen entschieden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der Aufnahme der Fortbildungsmaßnahme, frühestens jedoch mit dem Antragsmonat.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • Meister-BAföG

    Titelbild der Publikation

    Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz

    2009,
    Bestell-Nr.: 30434

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 134,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

  • "Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG)

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele

    2009, 70 Seiten
    Bestell-Nr.: 29799

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)

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(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)