
Bei Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die nach dem 01.07.2009 begonnen haben, kann die sogenannte Prüfungsvorbereitungsphase mitgefördert werden. Hierunter ist die Zeit zwischen Ende der Maßnahme und dem letzten Prüfungstag zu verstehen. Geförderte, die sich nachweislich und unverzüglich zur Prüfung angemeldet haben, erhalten auf Antrag den Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge und den Kinderbetreuungszuschlag über das Maßnahmeende hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem der letzte Prüfungstag liegt, maximal jedoch für drei Monate fortgewährt. Diese Leistung werden in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt. Die Leistung werden ab dem Beginn der Prüfungsvorbereitungsphase, frühestens jedoch ab Antragstellung gewährt.

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
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Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009,
Bestell-Nr.: 30434
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