
Leistungen des Arbeitgebers zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bei der Antragstellung anzugeben oder sofern sie später erfolgen, offen zulegen. Denn der Maßnahmebeitrag wird um diese Leistungen gemindert.

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
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Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009,
Bestell-Nr.: 30434
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