
Leistungen des Arbeitgebers zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bei der Antragstellung anzugeben oder sofern sie später erfolgen, offen zulegen. Denn der Maßnahmebeitrag wird um diese Leistungen gemindert.

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2011, 8 Seiten
Download [PDF - 147,6 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)
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