
Über das AFBG werden Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten Dauer gefördert. Unterrichtsstunden sind Lehrveranstaltungen, in denen die in den Lehrplänen und Fortbildungsregelungen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch qualifizierte Lehrkräfte planmäßig geordnet vermittelt werden. Klausurenkurse sowie Stunden, in denen Prüfungssimulationen in den Lehrplänen des Bildungsanbieters verbindlich vorgesehenen sind, können in eng begrenztem Umfang mitgefördert werden. Insgesamt können von diesen nur bis zu 10 % der nach dem AFBG förderfähigen Unterrichtsstunden, maximal jedoch 50 Unterrichtsstunden anerkannt und gefördert werden.

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009,
Bestell-Nr.: 30434
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