Allgemeine Informationen

Förderung von Klausurenstunden

Über das AFBG werden Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten Dauer gefördert. Unterrichtsstunden sind Lehrveranstaltungen, in denen die in den Lehrplänen und Fortbildungsregelungen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch qualifizierte Lehrkräfte planmäßig geordnet vermittelt werden. Klausurenkurse sowie Stunden, in denen Prüfungssimulationen in den Lehrplänen des Bildungsanbieters verbindlich vorgesehenen sind, können in eng begrenztem Umfang mitgefördert werden. Insgesamt können von diesen nur bis zu 10 % der nach dem AFBG förderfähigen Unterrichtsstunden, maximal jedoch 50 Unterrichtsstunden anerkannt und gefördert werden.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • "Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG)

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele

    2009, 70 Seiten
    Bestell-Nr.: 29799

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)

  • Meister-BAföG

    Titelbild der Publikation

    Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz

    2009,
    Bestell-Nr.: 30434

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 134,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)