Allgemeine Informationen

Teilnehmernachweis

Nach der Hälfte der Laufzeit der Maßnahme, spätestens nach sechs Monaten hat der geförderte einen Nachweis des Bildungsträgers zu erbringen, dass regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen wurde. Bei längeren Maßnahmen, Maßnahmen mit mehreren Maßnahmeabschnitten oder in besonderen Fällen kann das zuständige Amt darüber hinaus weitere Teilnahmenachweise z. B. im weiteren Verlauf der Maßnahme oder am Ende eines Bewilligungszeitraums verlangen

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • Meister-BAföG ID = 137

    Titelbild der Publikation

    Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz

    2011, 8 Seiten

    Download [PDF - 147,6 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

  • "Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG) ID = 136

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele

    2009, 70 Seiten

    Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)