
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Das "Meister-BAföG" existiert seit 1996. Bereits mit einem 1. AFBG-Änderungsgesetz wurden die Leistungen des Gesetzes deutlich verbessert. Diesen Weg haben Bund und Länder mit dem 2. AFBG-Änderungsgesetz fortgesetzt. Diesen Weg haben Bund und Länder mit dem 2. AFBG-Änderungsgesetz fortgesetzt.
Mit dem am 01.10.2010 in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum BAföG" gelten auch bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Die Bedarfssätze und Freibeträge sind - wie im BAföG auch - um 2 Prozent und die Freibeträge um 3 Prozent angestiegen; die eingetragenen Lebenspartnerschaften wurden den Ehegatten gleichgestellt.
Das neue "Meister-BAföG" ist zum 01.07.2009 in Kraft getreten und gilt für Maßnahmen und Maßnahmeabschnitte, die nach dem 01.07.2009 begonnen haben. Für vor dem 01.07.2009 begonnene Maßnahmen gelten z.T. andere Regelungen.

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2012, 8 Seiten
Bestell-Nr.: 30434
Download [PDF - 162,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)
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