Allgemeine Informationen

Zuschüsse im AFBG

Die Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen werden bis zu einer Höhe von 202 € (ab 01. Januar 2006: 202 €) als Zuschuss, im Übrigen als günstig verzinste Bankdarlehen geleistet.

Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen.

Die notwendigen - nachgewiesenen - Kinderbetreuungskosten bis zu 113 € je Kind je Monat werden als Zuschuss gefördert. 

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz (AFBG)

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -

    2005, 50 Seiten
    Bestell-Nr.: 29799

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 739,0 kB] (URL: http://www.meister-bafoeg.info/pot/download.php/M%3A0+%22Meister-BAf%F6G%22+-+Das+Aufstiegsfortbildungs-f%F6rderungsgesetz+%28AFBG%29/~DOM;aHR0cDovL3d3dy5ibWJmLmRl/pub/das_neue_afbg.pdf)
    barrierefrei

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)