Allgemeine Informationen

Zuschüsse im AFBG

Die Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen werden bis zu einer Höhe von 238 € als Zuschuss geleistet. Darüber hinaus wird für jedes Kind ein Erhöhungsbetrag von 210 Euro gezahlt, der zu 50 Prozent bezuschusst wird. Die Unterhaltsbeiträge und auch der Erhöhungsbetrag für Kinder werden einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Im Übrigen werden günstig verzinste Bankdarlehen geleistet.

Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen.

Die notwendigen Kosten des Prüfungsstückes werden zur Hälfte, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen gefördert.
Die Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender werden pauschal mit 113 € je Kind je Monat bezuschusst, wobei das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Bei behinderten Kindern werden die Betreuungskosten ohne Altersbegrenzung gewährt.

Der Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge und der Kinderbetreuungszuschläge wird auf Antrag über das Maßnahmeende hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem der letzte Prüfungstag liegt, maximal jedoch für drei Monate in Form eines Darlehens weitergewährt.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • Meister-BAföG ID = 137

    Titelbild der Publikation

    Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz

    2011, 8 Seiten

    Download [PDF - 147,6 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

  • "Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG) ID = 136

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele

    2009, 70 Seiten

    Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)