Zuschüsse im AFBG
Die Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen werden bis zu einer Höhe von 229 € als Zuschuss geleistet. Darüberhinaus wird für jedes Kind ein Erhöhungsbetrag von 210 Euro gezahlt, der zu 50 Prozent bezuschusst wird. Die Unterhaltsbeiträge und auch der Erhöhungsbetrag für Kinder werden einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Im Übrigen werden günstig verzinste Bankdarlehen geleistet.
Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen.
Die notwendigen Kosten des Prüfungsstückes werden zur Hälfte, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen gefördert.
Die Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender werden für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die nach dem 01.07.2009 begonnen haben, pauschal mit 113 € je Kind je Monat bezuschusst, wobei das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Bei behinderten Kindern werden die Betreuungskosten ohne Altersbegrenzung gewährt.
Der Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge und der Kinderbetreuungszuschläge wird bei nach dem 01.07.2009 beginnende Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte auf Antrag über das Maßnahmeende hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem der letzte Prüfungstag liegt, maximal jedoch für drei Monate in Form eines Darlehens weitergewährt.
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Publikationen
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"Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG)

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
Kostenlos bestellen
Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)
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Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009,
Bestell-Nr.: 30434
Kostenlos bestellen
Download [PDF - 134,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)
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