
Die Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen werden bis zu einer Höhe von 202 € (ab 01. Januar 2006: 202 €) als Zuschuss, im Übrigen als günstig verzinste Bankdarlehen geleistet.
Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen.
Die notwendigen - nachgewiesenen - Kinderbetreuungskosten bis zu 113 € je Kind je Monat werden als Zuschuss gefördert.

Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -
2005, 50 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
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