
Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbedarfs errechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz für auswärts untergebrachte Fachschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung, dem Zuschlag für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Studenten sowie Erhöhungsbeträgen nach dem AFBG. Der maximale Förderungsbetrag für Alleinstehende beträgt zur Zeit:
| 310 € | Grundbedarf |
| 133 € | Wohnbedarf |
| 64 € | Zuschlag für höhere Miete |
| 47 € | Zuschlag Krankenversicherung |
| 8 € | Zuschlag Pflegeversicherung |
| 52 € | Erhöhungsbetrag für die Antragsteller |
| 614 € |

Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -
2005, 50 Seiten
Bestell-Nr.: 29799
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