Fragen und Antworten

Wie werden Leistungen berechnet

Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbedarfs errechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz für auswärts untergebrachte Fachschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung, dem Zuschlag für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Studenten sowie Erhöhungsbeträgen nach dem AFBG. Der maximale Förderungsbetrag für Alleinstehende beträgt zur Zeit: 

 310 €  Grundbedarf
 133 €  Wohnbedarf
  64 €  Zuschlag für höhere Miete  
  47 €  Zuschlag Krankenversicherung
    8 €  Zuschlag Pflegeversicherung
  52 €  Erhöhungsbetrag für die Antragsteller
   
 614 €  

Für Verheiratete wird der Bedarfssatz um 215 €, für jedes Kind um weitere 179 € erhöht.

Die Erhöhungsbeträge für Kinder werden nur gezahlt, wenn für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie reduzieren sich daher um etwaiges anrechenbares Einkommen und Vermögen der Teilnehmer bzw. anrechenbares Einkommen ihrer von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oberhalb der Freibeträge.

Erhalten die Teilnehmer jedoch schon Leistungen auf der Grundlage anderer Gesetze, wie beispielsweise nach dem BAföG oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, ist die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ganz oder teilweise ausgeschlossen.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz (AFBG)

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -

    2005, 50 Seiten
    Bestell-Nr.: 29799

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    barrierefrei

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