
Bei Vollzeitmaßnahmen werden auf den Unterhaltsbeitrag Einkommen und Vermögen der Teilnehmerin und des Teilnehmers und Einkommen ihrer Ehegatten angerechnet. Einkommen und Vermögen der Eltern bleiben außer Betracht. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind die aktuellen, für den Bewilligungszeitraum glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse entscheidend. Bei der Anrechnung des Einkommens der Ehegattin/des Ehegatten wird von den Einkommensverhältnissen im vorletzten Kalenderjahr ausgegangen.
255 € für den/die Teilnehmer/in
520 € für den Ehegatten
470 € pro Kind
1.040 € für den /die Ehegatten/Ehegattin
470 € je Kind
Beispiel: Bei einem nach Abzug der Freibeträge verbleibenden anzurechnenden Einkommen von 200 € ergibt sich ein Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende von 470 € (max. Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende 670 € abzüglich des anzurechnenden Einkommens in Höhe von 200 €). Der Förderungsbetrag von 470 € übersteigt den Erhöhungsbetrag von 52 € und den in § 12 Abs. 2 Satz 1 (alte Fassung) bzw. § 12 Abs. 2 Satz 2 (neue Fassung)AFBG genannten Betrag von 103 € (52 € + 103 € = 155 €) um 315 € (470 € abzüglich 155 €). Diese 315 € werden zu 44 Prozent als Zuschuss gezahlt. Der Rest wird zuzüglich der 155 € voll als Darlehen geleistet.
Ergebnis: Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 139 € und einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 331 €.
Vermögen der Teilnehmer wird bei Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitten, die bis zum 30.06.2009 begonnen wurden, auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet, soweit es die folgenden Freibeträge übersteigt:
35.791 € für die Teilnehmer
1.790 € für die Ehegatten
1.790 € je Kind der Teilnehmer
Vermögen der Teilnehmer wird bei Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitten, die ab dem 01.07.2009 beginnen, auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet, soweit es die folgenden Freibeträge übersteigt:
35.800 € für die Teilnehmer
1.800 € für die Ehegatten
1.800 € je Kind der Teilnehmer
Um unbillige Härten zu vermeiden, können darüber hinaus weitere Vermögenswerte (z. B. selbstgenutztes Einfamilienhaus, Bausparverträge) anrechnungsfrei bleiben.

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009
Download [PDF - 484,6 kB] (URL: http://www.meister-bafoeg.info/pot/download.php/M%3A0+Meister-BAf%F6G/~DOM;aHR0cDovL3d3dy5ibWJmLmRl/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)
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Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -
2005, 50 Seiten
Download [PDF - 739,0 kB] (URL: http://www.meister-bafoeg.info/pot/download.php/M%3A0+%22Meister-BAf%F6G%22+-+Das+Aufstiegsfortbildungs-f%F6rderungsgesetz+%28AFBG%29/~DOM;aHR0cDovL3d3dy5ibWJmLmRl/pub/das_neue_afbg.pdf)
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