
Die Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen beinhalten einen Zuschussanteil und werden im Übrigen als günstig verzinste Bankdarlehen geleistet.
Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen.
Die Kosten des Prüfungsstückes werden mit Bankdarlehen, die notwendigen - nachgewiesenen - Kinderbetreuungskosten bis zu 113 € je Kind je Monat als Zuschuss gefördert.