
Die Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen werden bis zu einer Höhe von 229 € als Zuschuss gewährt. Des Weiteren wird je Kind ein Erhöhungsbetrag von 179 bzw. für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem 01.07.2009 beginnen 210 € gewährt, der zu 50 Prozent bezuschusst wird. Im Übrigen werden günstig verzinste Bankdarlehen geleistet.
Der Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge und der Kinderbetreuungszuschläge wird bei ab dem 01.07.2009 beginnende Maßnahme oder Maßnahmeabschnitte auf Antrag über das Maßnahmeende hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem der letzte Prüfungstag liegt, maximal jedoch für drei Monate in Form eines Darlehens weitergewährt.
Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen.
Die notwendigen Kosten des Prüfungsstückes werden zur Hälfte, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen gefördert.
Die notwendigen Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender werden für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem 01.07.2009 beginnen pauschal mit 113 € je Kind je Monat bezuschusst, wobei das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Bei behinderten Kindern werden die Betreuungskosten ohne Altersbegrenzung gewährt.

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009
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Gesetz und Beispiele - aktualisierter Nachdruck 2007 -
2005, 50 Seiten
Download [PDF - 739,0 kB] (URL: http://www.meister-bafoeg.info/pot/download.php/M%3A0+%22Meister-BAf%F6G%22+-+Das+Aufstiegsfortbildungs-f%F6rderungsgesetz+%28AFBG%29/~DOM;aHR0cDovL3d3dy5ibWJmLmRl/pub/das_neue_afbg.pdf)
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