Fragen und Antworten

Welche Förderarten gibt es (Zuschuss/Darlehen)?

Die Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen beinhalten einen Zuschussanteil und werden im Übrigen als günstig verzinste Bankdarlehen geleistet.

Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen.

Die Kosten des Prüfungsstückes werden mit Bankdarlehen, die notwendigen - nachgewiesenen - Kinderbetreuungskosten bis zu 113 € je Kind je Monat als Zuschuss gefördert.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)